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LG Berlin, 27.07.1992 - 82 T 396/92 |
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 02.06.1992 - 202 C 615/89
- LG Berlin, 27.07.1992 - 82 T 396/92
- VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
Wird zitiert von ...
- VerfGH Berlin, 23.02.1993 - VerfGH 43/92
Überprüfung einer Entscheidung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren am …
Durch Beschluß der Zivilkammer 82 des Landgerichts vom 27. Juli 1992 - 82 T 396/92 - wurde das Rechtsmittel als unbegründet zurückgewiesen, da der Haftpflichtversicherer das Mandat zur Rechtsverteidigung auch für den Beschwerdeführer als mitversicherten Fahrer wirksam erteilt habe und die anschließende Beauftragung eines weiteren Prozeßbevollmächtigten in solchen Fällen nach ständiger Rechtsprechung der Kostenfestsetzungsinstanzen (etwa KG, JurBüro 1977, 853) nicht notwendig sei.